
Tarifvertragliche Inhaltsnormen wirken direkt auf die Arbeitsverhältnisse der tarifgebundenen Arbeitnehmer ein, verändern sie aber nicht. Sie regeln Fragen der Form und des Inhalts von Arbeitsverträgen. Dabei können Inhaltsnormen die Bedingungen des Arbeitsvertrages grundsätzlich nur verbessern, da gemäß § 4 Abs. 3 BGB günstigere Regelunge...
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