Hyperocha (griech., "ûberschuß"), dasjenige, was nach Abzug der Forderung des Pfandgläubigers und der etwanigen sonstigen Hypotheken von dem Kaufpreis eines verkauften Pfandes übrigbleibt. Diesen Rest erhält der Pfandschuldner. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html