[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Hofleute, sing. inus. 1) Alle Personen, welche an einem fürstlichen Hofe leben, in dessen Diensten bey Hofe sind. Siehe Hofmann. 2) In Westphallen, hofhörige Leute, S. Hofhörig und Hofmann. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2915