[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hoflehen, des -s, plur. ut nom. sing ein Lehen, für welches der Vasall seinem Lehensherren an dessen Hofe, bey dessen Hoflager, Dienste zu leisten verbunden ist, und von welchem er ehedem eigentlich ein Dienstmann oder Ministerialis hieß; zum Unterschiede von einem Kriegs- oder Ritterle...
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