
Hinterbliebenenrenten werden als Witwen- bzw. Witwerrenten und Waisenrenten geleistet. Sie werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet. Vom Hinterbliebenen neben der Rente erzielte Einkünfte wirken sich im Rahmen der Einkommensanrechnung rentenmindernd aus. Das Hinterbliebenenrentenrecht wurde durch das Altersvermögensergänzungsgesetz...
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Siehe: Renten wegen Todes. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: Renten wegen Todes(http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Rente-wegen-Todes.html)
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Hinterbliebenenrenten.html
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