
Hilfsrichter , Richterbeamte, welche einem Gericht nicht ständig angehören, sondern nur aushilfsweise zugezogen werden. Die moderne Gerichtsverfassung strebt die Wahrnehmung aller richterlichen Geschäfte bei einem Gericht möglichst durch festangestellte Richter bei demselben an. Indessen macht sich doch nicht selten eine Aushilfsleistung bei de...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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