[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Helmlehe, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Wapen, so fern es ehedem auch zuweilen zu Lehen gegeben wurde, wovon Schilter bey dem Worte Wapen ein Beyspiel anführet; ein Wapenlehen. 2) In weiterer Bedeutung wurde ehedem auch ein jedes Ritterlehen ein Helmlehen, und im Lat. Feudum galeatu...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1809
Keine exakte Übereinkunft gefunden.