Heimatsgebühr Bedeutung

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Heimatsgebühr

Heimatsgebühr Logo #42295Heimatsgebühr , in Bayern die für die Erwerbung des Heimatsrechts zu entrichtende Abgabe. Der Betrag derselben ist in § 11 des bayrischen Gesetzes vom 16. April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt festgestellt. Vgl. Heimat.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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