
Heergerät [mittelhochdeutsch geraete, »Ausrüstung«], Heergewät, Heergewäth, Herwede, im älteren deutschen Recht (»Sachsenspiegel«, 13. Jahrhundert) Bezeichnung für ein Sondervermögen der Erbmasse, das nur an die männlichen Blutsverwandten (Schwertmagen) vererbt werden...
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