
Unter dem Handlungswillen versteht man in der Rechtsgeschäftslehre das Bewusstsein, überhaupt zu handeln, also bewusst ein äußeres Verhalten vorzunehmen (Schreiben, Sprechen, schlüssiges Verhalten). Der Handlungswille ist notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung. Er fehlt bei Schlafenden, Bewusstlosen, Hypnotisierten, oder beim Opfer u...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Handlungswille
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