
Der Handlungsgehilfe, umgangssprachlich auch Handelsgehilfe, ist ein zur Leistung kaufmännischer Dienste in einem Handelsgewerbe Angestellter. Ursprünglich bezeichnet der Ausdruck eine Hilfsarbeitskraft des kaufmännischen Sektors, heute ist er in Deutschland noch Berufsbezeichnung. Sonst spricht man allgemein von kaufmännischer Angestellter. =...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Handlungsgehilfe

(kaufmännischer Angestellter) ist ein Angestellter, der bei einem Kaufmann auf Grund Arbeitsvertrags kaufmännische Dienste leistet (z.B. Buchhalter, Ein- oder Verkäufer, Korrespondent, Kassierer). Für das Arbeitsverhältnis gelten besonders die §§ 59ff. HGB. Über ordentliche (Fristen) und außerordent...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/H/Handlungsgehilfe.htm

Handlungsgehilfe, kaufmännischer Angestellter, Angestellter in einem Handelsgewerbe, der aufgrund eines entgeltlichen Arbeitsvertrages zur Leistung kaufmännischer Dienste verpflichtet ist, z. B. Buchhalter, Kassierer, Verkäufer, Einkäufer, Handlungsreisende. Seine Rechtsstellung ist in §§ 59 folge...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

(kaufmännischer Angestellter) ist ein Angestellter, der bei einem Kaufmann auf Grund Arbeitsvertrags kaufmännische Dienste leistet (z.B. Buchhalter, Ein- oder Verkäufer, Korrespondent, Kassierer). Für das Arbeitsverhältnis gelten besonders die §§ 59ff. HGB. Über ordentliche (Fristen) und außerordentliche Kündigung Dienstvertrag, Arbeitsve...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/H/Handlungsgehilfe.html

Handlungsgehilfe ist, wer in einem Handelsgewerbe gegen Entgelt zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt ist (§ 59 HGB).
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https://www.lexexakt.de/glossar/handlungsgehilfe.php

Handlungsgehilfe (Kommis, Handlungsdiener), der gegen eine bestimmte Besoldung (Salär) angestellte Gehilfe eines Handlungshauses. Er unterscheidet sich vom Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten (s. d.) dadurch, daß er ohne jeweilige besondere Vollmacht des Prinzipals nicht ermächtigt ist, Rechtsgeschäfte im Namen und für Rechnung desselbe...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Kommis 1). Handlungsgehilfe 2). Handlungsdiener 3). Kommis (von frz. commis, d. i. Beauftragter, von commettre, beauftragen) wird jeder Handlungsbeflissene genannt, der nicht ausschließlich im Kontor arbeitet und dann Kontorist, Buchhalter usw. ist. Der Kommis
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https://www.textlog.de/synonyme-kommis-handlungsgehilfe.html

ein kaufmännischer Angestellter, der in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt (monatliches Gehalt) angestellt ist. Kündigung, Wettbewerbsverbot.
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https://www.wissen.de//lexikon/handlungsgehilfe
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