
Mit Handgemahl bezeichnete man im Mittelalter zumeist ein nicht veräußerbares Gut, von dem ein freier Mann seine Herkunft und vermutlich auch seinen Namen ableitete. Im Gerichtsbezirk, in dem dieses Gut lag, lag auch das für ihn zuständige Heimatgericht, vor dem er sich verantworten musste. == Hausgut == Neben dem Sachsenspiegel sind bayerisch...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Handgemahl
Keine exakte Übereinkunft gefunden.