
Gutsüberlassungsvertrag (Gutsabtretungs-, Gutsübergabs-, Güterüberlassungs-, Abfindungs-, Altenteilsvertrag), derjenige Vertrag, vermöge dessen der alt gewordene Hofbesitzer bei Lebzeiten einem jüngern Verwandten, meist einem Kind (Anerben), das Gut zum Eigentum abtritt und übergibt. Das in der Natur der Bauernwirtschaft begründete Erforder...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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