
Zum Grundvermögen gehören: der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör; das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermö...
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Grundvermögen, eine der Vermögensarten, die durch Einheitsbewertung u. a. für die Grundsteuer festzustellen sind. Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder um Betriebsgrundstücke handelt: der Grund und Boden, Gebäude, sonstige Bestandteile u...
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Das Grundvermögen ist eine der vier im Bewertungsgesetz (BewG) ausgeführten Vermögensarten. Grund und Boden, Gebäude, Bestandteile und Zubehör gehören zum Grundvermögen. Soweit diese Merkmale vorhanden sind, ergeben sie das Grundstück †“ das heißt die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens...
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steuerrechtliche Begriff: Zum Grundvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes (§ 68) gehören 1. der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile sowie das Zubehör, 2. das Erbbaurecht, 3. das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich nicht um land- und for....
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