
Einkünfte die aus der Vermietung von Grundstücken erzielt werden, sind von den Umsatzsteuer befreit. Der Unternehmer kann jedoch auch auf diese Umsatzsteuerbefreiung verzichten und zur Umsatzsteuer optieren. Dies ermöglich ihm den Vorsteuerabzug. Von einer Steuerbefreiung ausgenommen...
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