
Ein Grundhandelsgeschäft ist ein Handelsgeschäft, das dazu bestimmt ist, dem betriebenen Handelsgewerbe zu dienen. Davon abzugrenzen sind Hilfshandelsgeschäfte, die den Betrieb eines Handelsgeschäftes erst ermöglichen und fördern (z.B. die Anmietung von Büroräumen, der Ankauf des Büroinventars). Abe...
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Grundhandelsgeschäft, Grundhandelsgewerbe, Gewerbebetrieb, der als Handelsgewerbe galt, ohne dass er einer Eintragung ins Handelsregister bedurfte. Das HGB in der Fassung des Handelsrechtsreformgesetzes vom 22. 6. 1998 kennt Grundhandelsgeschäfte nicht mehr.
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Ein Grundhandelsgeschäft ist ein Handelsgeschäft, das dazu bestimmt ist, dem betriebenen Handelsgewerbe zu dienen. Davon abzugrenzen sind Hilfshandelsgeschäfte, die den Betrieb eines Handelsgeschäftes erst ermöglichen und fördern (z.B. die Anmietung von Büroräumen, der Ankauf des Büroinventars). Aber auch Nebenhandelsgeschäfte, die nicht ...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Grundhandelsgeschaeft.html
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