Grundgerechtigkeiten , die den Grundlasten entsprechenden Berechtigungen, vermöge deren man vom Besitzer eines Grundstücks irgend welche Leistungen, Abgaben, Zinsen u. dgl. rechtmäßig verlangen kann (s. Reallasten). Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html