[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gränzmesser, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, eine vereidete und der Feldmeßkunst kundige Person, welche die Gränzen der Grundstücke in streitigen Fällen ausmisset und bestimmet; ein... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_2_2912