[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gewissensbiß, des -sses, plur. die -sse, Unruhe und Mißvergnügen aus dem Bewußtseyn begangener unrechtmäßiger Handlungen; ehedem auch die Gewissensrüge. Gewissensbisse empfinden. Die Gewissensbisse heil...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1973
Keine exakte Übereinkunft gefunden.