
Mit Gewaltenteilung wird die auf Locke und Montesquieu zurückgehende Aufteilung der in Staatshand liegenden Gewalt auf verschiedene, von einander unabhängige und sich gegenseitig kontrollierende Träger bezeichnet. Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland zwischen der horizontalen und der vertikalen Gewaltenteilung. Bei der horizontalen Ge...
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