Gewährbrief Bedeutung

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Gewährbrief

Gewährbrief Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gewährbrief, des -es, plur. die -e, in den Oberdeutschen Gerichten, eine Urkunde, vermittelst welcher der Kläger in die Gewähr, d. i. in den Besitz der Güter des Beklagten gesetzet wird S. die Gewähr 2.
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