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Gesetzgebungsnotstand

Gesetzgebungsnotstand Logo #42000 Der Gesetzgebungsnotstand ist eine besondere Situation, die das Grundgesetz der Bundesrepublik vorgesehen hat. Nach einer gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers im Bundestag kann der Bundespräsident den Gesetzgebungsnotstand ausrufen. Dieser darf höchstens sechs Monate dauern; während dieser Zeit können Gesetze ohne Zustimmung des Bu...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsnotstand

Gesetzgebungsnotstand

Gesetzgebungsnotstand Logo #40035G. bezeichnet die in Art. 81 GG beschriebene Situation, dass der Bundeskanzler über keine Mehrheit im Parlament verfügt, der Bundespräsident aber den Bundestag nicht auflöst (z.B. aufgrund innerer oder äußerer Krisen). Lehnt der Bundestag in dieser 'Regierungskrise' einen von der Bundesregierung als dringlich bezeichneten Gesetzentwurf ab, ka...
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Gesetzgebungsnotstand

Gesetzgebungsnotstand Logo #42134Gesetzgebungsnotstand, in Deutschland ein verfassungsmäßiger Zustand zur vorübergehenden Beseitigung der Handlungsunfähigkeit der Regierung aufgrund fehlender Mehrheiten im Bundestag (Artikel 81 Grundgesetz). Hat ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, keine Mehrheit gefunden...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gesetzgebungsnotstand

Gesetzgebungsnotstand Logo #42871in Deutschland ein Gesetzgebungsverfahren nach Art. 81 GG, das den Fortgang der Gesetzgebungsarbeit sichern soll, wenn weder der Bundeskanzler das Vertrauen der Mehrheit des Bundestags besitzt noch der Bundestag vom Bundespräsidenten aufgelöst wird. In diesem Fall kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesr...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/gesetzgebungsnotstand
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