
Die Gesetzgebungskompetenz ist in Deutschland zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Dabei unterscheidet man zwischen • Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder • Gegenständen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Art. 73 GG • Gegenständen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz vo...
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