
„Gesetzesstaat“ (oder „Gesetzgebungsstaat“) wird vor allem von Vertretern eines materiellen Rechtsstaats-Verständnisses verwendet, um – in der Regel pejorativ und eher beiläufig – auf das Bezug zu nehmen, was von anderen oder in elaborierteren Formulierungen als „formeller Rechtsstaat“ bezeichnet wird: Auffällig ist dabei, daß ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesstaat
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