Geschäftsherrenhaftung Bedeutung

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Geschäftsherrenhaftung

Geschäftsherrenhaftung Logo #42000 Unter Geschäftsherrenhaftung (auch: strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung) versteht man die Unterlassungshaftung einer vorgesetzten, das heißt weisungsberechtigten Person wegen der Nichtverhinderung von Straftaten Untergebener. Sofern spezialgesetzliche Regelungen fehlen (zum Beispiel {§|357|stgb|juris} Abs. 1 Alt. 3 StGB für den amtlichen o...
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