[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Geschirrgeld, des -es, plur. die -er, an einigen Orten, dasjenige Geld, welches frohnbare Unterthanen für das Dienstgeschirre, oder die Pferdefrohne entrichten S. Geschirr 2. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1600