
Geschäftsverteilung, im Gerichtswesen die durch das Gerichtspräsidium jährlich im Voraus bestimmte Besetzung der Spruchkörper (Einzelrichter, Kammer, Senate) und Verteilung der Geschäfte auf sie nach allgemeinen Merkmalen (z. B. Anfangsbuchstaben von Namen, örtliche Bezeichnung), festgehalten im Ges...
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