[Achtung: Schreibweise von 1811] Geschäftig, -er, ste, adj. et adv. 1) Geschäfte verrichtend, seine Kraft zu wirken durch äußere Handlungen an den Tag legend. Die Liebe ist allezeit geschäftig. Die Eigenliebe ist bey der Freundschaft oft sehr gesc...
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(Text von 1910) Beschäftigt
1). Geschäftig
2). Tätig
3). Tätig (Gegens.
leidend) bezeichnet überhaupt den bleibenden Zustand des Wirkens der Kräfte, ohne besondere Rücksicht auf etwas, das dadurch gewirkt oder hervorgebracht wird, oder einen Zweck, den man sich dabei vorgesetzt hat.
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(Text von 1910) Arbeitsam
1). Geschäftig
2). Emsig
3). Unverdrossen
4). Arbeitsam bezeichnet eine Charaktereigenschaft und kann auf einzelne Handlungen nicht bezogen werden, wie die übrigen Ausdrücke; man kann etwas
geschäftig, emsig, unverdrossen tun, aber nicht
arbeitsam. Arbeitsam...Gefunden auf
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