Gesamtschuldklage Bedeutung

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Gesamtschuldklage

Gesamtschuldklage Logo #42834Mit Gesamtschuldklage wird die Klage gegen einzelne Gesamtschuldner bezeichnet. Jeder Gesamtschuldner kann einzelnen verklagt werden. Gemäß § 425 BGB musst die Klage gegen die verschiedenen Gesamtschuldner nicht einheitlich entschieden werden. Daher liegt bei der Gesamtschuldklage keine materiellrechtlich notwendige Streitgenossenschaft vor. Mit...
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