
Gesamtregierung , die ungeteilte Herrschaft mehrerer Personen über ein und dasselbe Gebiet. Der Umstand, daß bei den deutschen Dynastengeschlechtern der Grundsatz der Primogeniturerbfolge verhältnismäßig spät zur Geltung gelangte, wonach immer der Erstgeborne der Linie des Erstgebornen zur Regierung kommt, erklärt es, daß eine solche G. im ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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