[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gerichtszwang, des -es, plur. die -zwänge. 1) Das Befugniß, vermöge dessen jemand andere zwingen kann, Recht von ihm zu nehmen, die Gewalt andern Recht zu sprechen, die Gerichtbarkeit, Gerichtsherrschaft, Juris...
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