
Mit gemeinschaftlichem Eigentum oder Gemeinschaftseigentum wird im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das Eigentum bezeichnet, dass im Gegensatz zum Sondereigentum allen gehört. Dazu gehören z.B. alle Einrichtungen die dem Gebrauch aller Eigentümer dienen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/gemeinschaftlicheseigentum.php
(Management) Gemeinschaftliches Eigentum ist die Bezeichnung für das Eigentum, das mehr als einer Partei gehört, die alle gleiche Rechte an dem Besitz haben. Gemeinschaftliches Eigentum gibt es oft im Immobilienbereich (vgl. Genossenschaft) oder bei anderen Vermögenswerten...
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https://www.onpulson.de/lexikon/1747/gemeinschaftliches-eigentum/
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