Geleitseinnehmer Bedeutung

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Geleitseinnehmer

Geleitseinnehmer Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Geleitseinnehmer, des -s, plur. ut nom. sing eine obrigkeitliche Person, welche das Geleitsgeld im Nahmen des Geleitsherren einnimmt.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1096
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