
1992 ist § 261 StGB in Kraft getreten, der die Geldwäsche unter Strafe stellt. Das 1993 in Kraft getretene Geldwäschegesetz formuliert für Institute u. a. Adressat en gewerberechtliche Pflichten, deren Erfüllung neben Aufspüren von Gewinn en aus schweren Straftaten durch die Ermittlungsbehörden effektive Geldwäscheprävention ermöglichen.....
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