
Zuständige Behörde für die Durchführung des Geldwäschegesetz es ist für die Kreditanstalt für Wiederaufbau das BFM, für die übrigen Kreditinstitute - mit Ausnahme der Bundesbank - und die Finanzdienstleistungsinstitut e die BAFin, für Versicherungsunternehmen die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen , im ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/geldwaesche-zustaendige-behoerde/g
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