[Achtung: Schreibweise von 1811] Gegenfertig, adj. et adv. 1) Einem andern Dinge entgegen gesetzt; doch nur im Oberdeutschen. Der gegenseitige Theil, der Gegentheil, Gegner. Der gegenseitige Satz, der Gegensatz. 2) Was jedes von zwey Dingen an sich hat, oder von jedem derselben...
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