
bestimmten Körperschaften wurde zeitweise das Recht zur gebührenfreien Postbeförderung zugestanden. Dazu wurden kursierende Dauermarken amtl. durchlocht, um so eine Kontrolle zu gewährleisten.
Gefunden auf
https://www.kosel.com/de/lx/G/index.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.