[Achtung: Schreibweise von 1811] Gebührlich, -er, -ste, adj. et adv. wie es sich gebühret, in beyden Bedeutungen des Zeitwortes. 1) Dem Rechte, der Billigkeit, dem Wohlstande, den Umständen gemäß. Gebührlich von einem reden Sich gebührlich betragen. Ein gebührliches Verhalten. Die g...
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