Gatterzinsmann Bedeutung

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Gatterzinsmann

Gatterzinsmann Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gatterzinsmann, des -es, plur. die -leute, derjenige, welcher Gatterzinsen zu geben verbunden ist.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_467
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