
Als Garantieerklärung bezeichnet man im Kaufrecht die Äußerung des Verkäufers, des Herstellers oder eines Dritten, mit der dem Käufer eine Garantie eingeräumt wird. Grundsätzlich bedürfen Garantieerklärungen keiner besonderen Form und können auch konkludent abgegeben werden. Jedoch wurden auf Grund von Art. 6 VerbrGKRL in der Europäisch...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Garantieerklärung

Falls nicht ein Garantievertrag vorliegt, kann die Vereinbarung einer G. z.B. bedeuten, daß sie an Stelle der (kürzeren ) Verjährungsfrist tritt; aber auch, daß die Verjährung erst mit Ablauf der G. beginnt. Regelmäßig sollen alle innerhalb der G. auftretenden Mängel (hiermit beginnt deren Verjährun...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Garantieerklaerung.htm
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