
Güteverfahren, im Arbeitsgerichtsprozess Verfahren, in dem der Vorsitzende bei Beginn der mündlichen Verhandlung eine gütliche Einigung zu erstreben und mit den Parteien das Streitverhältnis zu erörtern hat (§ 54 Arbeitsgerichtsgesetz). - Im Zivilprozess hat seit 2002 (Zivilprozessreform) der münd...
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Gemäß § 56 ArbGG zwingendes Verfahren vor Eröffnung der Hauptverhandlung in Arbeitssachen. Im Güteverfahren soll versucht werden eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Für das Streitschlichtungsverfahren im Zivilrechprozessrecht nach § 15a EGZPO siehe unter Streitschlichtung.
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im Arbeitsrecht zwingendes Verfahren vor Beginn der Hauptverhandlung. Im Zivilprozessrecht soll vor der streitigen Verhandlung eine Verhandlung zur gütlichen Einigung der Parteien erfolgen.
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