[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Freygut, des -es, plur. die -güter, ein freyes Gut, doch in verschiedenem Verstande. 1) Güter, d. i. Waaren, welche von gewissen Abgaben befreyet sind, privilegirte Güter. 2) Ein freyes Landgut im schärfsten Verstande, welches niemanden mit Lehnspflicht zugethan ist, ein Allodiu...
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