
Freiwillige Beiträge sind Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, die aus anderen Rechtsgründen als sogenannte Pflichtbeiträge erbracht werden. Sie werden nämlich tatsächlich freiwillig erbracht {§|55|sgb_6|juris} Absatz 1 Satz 1 SGB VI. Nach Absatz 1 des {§|7|sgb_6|juris} SGB VI sind für die freiwillige Versicherung in de...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Beiträge

Freiwillige Beiträge können entweder im Wege des Kontoabbuchungsverfahrens oder mit Dauerauftrag beziehungsweise Einzelüberweisung gezahlt werden. Die wirksame Entrichtung ist jeweils bis zum 31. März des Folgejahres für das vorangegangene Jahr möglich. Siehe auch: Freiwillige Versicherung
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42016
Keine exakte Übereinkunft gefunden.