
Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste (§ 312 b ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fernkommunikationsmittel

Gemäß § 312b Abs. 2 BGB sind Fernkommunikatiosmittel, Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können. Z.B. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien (FAX), E-Mails, Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
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https://www.lexexakt.de/glossar/fernkommunikationsmittel.php
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