
oder explizite Funktionsdefinition meint die Angabe oder Darstellung einer Funktion in einer Weise, die die direkte Berechnung von Funktionswerten durch die Auswertung eines Ausdrucks erlaubt. Dazu gehört die Darstellung durch einen Term (siehe Termdarstellung) oder mehrere, durch eine Fallunterscheidung kombinierte Terme. So ist beispielsweis...
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