
Ex contractu (deutsch: aus Vertrag, vertraglich von lat. contractus, Vertrag) bezeichnet Ansprüche, die auf vertraglicher Grundlage beruhen. In Abgrenzung zu ex contractu stehen dogmatisch die deliktischen Schadenersatzanprüche aus unerlaubter Handlung (zum Beispiel {§|823|BGB|juris} ff. BGB) oder die lediglich vertragsähnlichen Ansprüche etw...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ex_contractu
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