
Durch königlichen Erlaß vom 29. Juni 1850 ist diese oberste Kirchenbehörde der preußischen Landeskirche der alten Provinzen ins Leben getreten. Ihm unterstehen die deutschen Gemeinden des Auslands, die auf Grund des Kirchengesetzes vom 7. Mai 1900 nach ihrem Wunsch durch Bestimmung des Königs der pr...
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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