
B. Moraltheol. I. Gegen die aktive E. im engeren Sinn (absichtl. Tötung Kranker, Alter od. 'lebensunwerten Lebens') richten sich beträchtl. sittl. Einwände. Das 2. Vat. Konz. bezeichnet diese E. als Schande (GS 27). 1. Als Hauptgrund ist die Unantastbarkeit schuldlosen Menschenlebens geltend zu machen. Wer die aktive E....
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https://stjosef.at/morallexikon/euthanas.htm
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