
Gem. Art. 177 EGV ist der EuGH zuständig für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Allerdings kann der Einzelne, sofern er sich nicht gegen Maßnahmen eines Organs der Europäischen Gemeinschaft wehrt, nicht direkt vor dem EuGH Klage erheben. Nationaler Gerichtsweg, Gericht legt vor Vielmehr muss er den nationalen Gerichtsweg beschreiten. Taucht...
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