(EWG) Der Vertrag über die EWG zwischen Belgien, der BRep., Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden (BGBl. 1957 II 766) wurde am 25. 3. 1957 in Rom zusammen mit dem Vertrag über die Europ. Atomgemeinschaft unterzeichnet (Römische Verträge) und trat am 1. 1. 1958 in Kraft. Mit Wirkung vom 1. 1. 1973 wurde die Gemeinschaft durc...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/E/Europaeische_Wirtschaftgemeinschaft_(EWG).html
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